Checkliste Beratungsgespräch Die Erfahrung zeigt, dass Kapitalanlageberatungsgespräche vielfach nach festen Schemata ablaufen bzw. Anleger vielfach nicht vollständig informiert werden. Andererseits sind viele Berater fachlich qualifiziert und unabhängig den Interessen der Kunden verpflichtet. Um hier die Spreu vom Weizen trennen zu können, haben wir hier eine kleine Checkliste zusammengestellt. Einige Punkte dienen auch dazu, die Beweissituation des Anlegers vor Gericht zu verbessern. Dieser hat nämlich regelmäßig die Beweislast dafür, dass er schlecht oder gar nicht über die Anlage und deren Risiken beraten wurde. Beraterbezogene Aspekte 1. Vorsicht bei Telefonumfragen zu Ihrer Steuersituation. Unseriöse Vermittler versuchen so, Ihre Einkommenssituation zu erfragen und anschließend einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Vor Gericht gibt es dann Streit darum, ob der Termin vereinbart war und Ihnen ein Widerrufsrecht nach dem Haustürgeschäftewiderrufs-Gesetz zusteht oder nicht. 2. Fragen Sie den Berater, wie er an Ihre Adresse gekommen ist, wer Sie empfohlen hat. Fragen Sie nach der Ausbildung des Beraters und der beruflichen Erfahrung, ebenfalls nach Mitgliedschaften in Berufsverbänden und dem Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Fragen Sie auch, wer dem Berater die Provision zahlt und wie hoch diese ggfs. ist. Vorsicht vor Anlageberatern im Nebenberuf, erst recht wenn es sich um Bekannte oder Arbeitskollegen handelt, Diese sind häufig schlecht ausgebildet oder haben gar nur ein vom Anbieter angebotenes Crash-Seminar besucht und haben keine Ahnung, was da eigentlich verkauft wird. Sie dagegen werden bei einem Freund weniger misstrauisch sein und weniger kritisch fragen. Manche Anbieter setzen gezielt auf diese Vertriebsschiene. Anlagebezogene Aspekte 1. Überprüfen Sie den Anbieter und ggfs. die Vermittlungsorganisation. Die Stiftung Warentest gibt eine „Schwarze Liste“ heraus, die zwar kostenpflichtig ist, aber die Investition ist lohnend. Rufen Sie die Verbraucherzentrale an, recherchieren Sie im Internet. 2. Kann der Vermittler Ihnen erläutern, wie sich bisherige Objekte des Anbieters entwickelt haben? Gemeint ist damit nicht, wie viel Angebote mit welcher Zeichnungssumme bisher wie vielen Kunden verkauft werden konnten, sondern ob und wie sich die prospektierten Geschäftserwartungen der einzelnen Angebote in der Vergangenheit verwirklicht haben oder nicht. 3. Bei Immobilien und Immobilienfonds: Schauen Sie sich die Objekte an und kaufen Sie nicht blind. Es ist kein Zufall, dass die Immobilie meist mehrere hundert Kilometer entfernt liegt… 4. Zusicherungen und Erläuterungen zur Ertragsaussicht und ggfs. „garantierten“ Rendite oder gar „Zinsen“, zur „Risikolosigkeit“ oder „garantierten Steuerbefreiung“ lassen Sie sich schriftlich geben. Vertrauen Sie nicht auf mündliche Zusicherungen. 5. Keine Chance ohne Risiko. Fragen Sie ausdrücklich nach Risiken. Lassen Sie sich nicht mit allgemeinen Aussagen abspeisen. Fragen Sie nach der rechtlichen Konstruktion der Anlage und einer möglichen Nachschusspflicht. Fragen Sie, bis Sie es verstanden haben. Das ist dann der Fall, wenn Sie es selbst mit eigenen Worten beschreiben könnten. 6. Hat der Berater Sie ggfs. auf Presseberichte über die Anlagemöglichkeit hingewiesen? Hat der Berater Ihnen gesagt, das er das Anlagekonzept selbst auf seinen Sinn und Plausibilität überprüft hat? Hat der Berater Ihnen ggfs. gesagt, er kann aus eigener Sachkunde dieses spezielle Objekt oder Geschäftsfeld der Anlage nicht überprüfen? Dazu ist er nach Ansicht einiger Gerichte Verpflichtet. 7. Hat der Berater Sie ausführlich nach Ihrem Anlagewunsch und Ihren finanziellen Möglichkeiten befragt? Ziel der Beratung ist es nicht, Sie für ein Produkt passend zu machen, sondern ein für Ihre Bedürfnisse passendes Produkt zu empfehlen. Check: Hat der Berater Ihnen mehrere Alternativen angeboten oder nur ein einziges Produkt als das optimale dargestellt? Sonstige Aspekte 1. Vorsicht, wenn der Berater Ihnen rät, angeblich unrentable Anlageformen wie Lebensversicherungen und Bausparverträge zu kündigen und die so freiwerdenden Gelder als Einmalzahlung in ein neues Produkt anzulegen. Lebensversicherungen und Bausparverträge unterliegen sicherlich berechtigter Kritik, sind aber dennoch staatlich kontrolliert, Angebote des grauen Kapitalmarktes sind dies nicht. Der Vermittler verdient an einer Einmalzahlung am besten, da die Provision sofort fließt. Besondere Vorsicht, wenn Ihnen gleich noch zur Kündigung der unnützen Rechtsschutzversicherung geraten wird. 2. Weist der Berater Sie darauf hin, das die meisten Anbieter Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einräumen bzw. Sie ein solches kraft Gesetz haben? 3. Vorsicht, wenn Sie das Gefühl haben, der Berater gebe nur standardisierte Floskeln eines vorgegebenen Gesprächsleitfadens von sich und gehe nicht auf Ihre individuelle Situation ein. Achten Sie darauf, ob Ihnen hauptsächlich Suggestiv-Fragen gestellt werden. 4. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bitten Sie sich Zeit aus, um das Angebot zu prüfen. Lassen Sie sich den Emissionsprospekt am besten eine Woche vor der Entscheidung vorher überreichen und lesen Sie ihn. Lassen Sie das Angebot von einer unabhängigen Stelle (z.B. Steuerberater, Rechtsanwalt) überprüfen und teilen Sie dies dem Berater mit. Seriöse Vermittler sind mit einem solchen Vorgehen einverstanden. Eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt kostet max. 180,00 Euro zzgl MwSt. Die Investition lohnt im Zweifelsfall. 5. Quittieren Sie nichts, dessen Folgen Sie nicht abschätzen können, z.B. „Den Prospekt habe ich erhalten“, wenn Ihnen nur ein Werbeprospekt statt des Emissionsprospektes übergeben wurde – dieser muß Risikohinweise enthalten. Quittieren Sie auch keine „ordnungsgemäße Belehrung über sämtliche Risiken“ – Sie wissen im Zweifel gar nicht, welche Risiken die Anlage bergen kann. 6. Nehmen Sie einen Zeugen zu dem Gespräch mit. Bei Eheleuten unterschreibt am besten nur ein Partner den Vertrag, damit der andere vor Gericht als Zeuge dienen kann. Lassen Sie sich die handschriftlichen Notizen und Skizzen des Vermittlers, auch als Fotokopie, übergeben.
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