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Immobilienverkäufer sollten hellhörig werden, wenn sich
Interessenten aus dem Ausland auf eine Anzeige hin
melden und scheinbar ohne große Bedenken ihre Kaufabsichten
äußern. Denn dahinter stehen nicht selten Betrüger,
die gar nicht an der Immobilie interessiert sind, sondern ganz
anderes im Sinn haben. Nach den Angaben des Bundeskriminalamtes
gehen die Täter fast immer nach dem selben Schema
vor: Es melden sich vermeintliche Investoren aus dem Ausland
per Telefon, die oft erst keine Zeit für eine Hausbesichtigung
haben und mit geschickten Ablenkungsmanövern ein
Devisentauschgeschäft vorschlagen. Beispielsweise sollen
Schweizer Franken in Euro gewechselt werden. Dazu wird ein
Treffpunkt im Ausland vereinbart. Im luxuriösen Ambiente
von Grand Hotels wird den Opfern versprochen, dass sie bei
Einwilligung des Wechselgeschäftes von etwa 30.000 Franken
einen bis zu 30-prozentigen Gewinn absahnen könnten.
Die vermeintlichen Geschäftsleute geben vor, der Käufer habe
Schwarzgeld, das vor dem Kauf des Hauses getauscht werden
müsse. Die Täter verstehen es, das Vertrauen ihrer Opfer zu
gewinnen: Sie zahlen großzügige Spesengelder oder tätigen
erfolgreiche Vorabgeschäfte mit kleineren Summen.
Während die Immobilienverkäufer echtes Geld mitbringen,
erhalten sie von den Betrügern lediglich Blüten. Nur die oberste
Schicht der Geldscheine ist echt, die unteren sind oft mit
dem Aufdruck „Faksimile“ bedruckt oder anderes wertloses
Papier. Eine Hochburg für solche Transaktionen ist Nord-Italien.
Nach italienischem Recht macht man sich mit dem
Druck von Falschgeld nicht strafbar, wenn diese mit dem
Faksimile-Aufdruck gekennzeichnet sind. Nach der Tat hat
das Opfer, wenn überhaupt, nur eine Telefonnummer eines
Handys. Die Täter verwenden Prepaid-Karten, so dass sie
über diesen Weg nicht identifizierbar sind.
Die geköderten Hausverkäufer wissen, dass sie sich auf das
vermeintlich Geldwäschegeschäft eingelassen haben. Doch
die Gier nach dem schnellen Geld lässt so manchen in die
Falle treten. Das Bundeskriminalamt registrierte mehrere
hundert Fälle. Der Schaden wird mit mehr als 40 Millionen
Euro angegeben. Die tatsächliche Zahl dürfte um einiges
höher liegen. Die Opfer verzichten oft darauf, den Betrug anzuzeigen,
mitunter deswegen, weil sie sich mit dem Einlassen
auf das Geldwäschegeschäft selbst strafbar gemacht haben.
Das Schweizer Bundesamt für Polizei rät dringend, die Hände
von solchen Geschäften zu lassen. In einem Fall wurde sogar
ein Opfer bei der Geldübergabe erschossen. „Obwohl die Täter
vorzugsweise in Italien aktiv sind, sind sie dort meist nicht
wohnhaft. Es sind hauptsächlich in Frankreich Ansässige slawischer
Herkunft“, so die schweizer Polizeibehörde. Wegen
der verschiedenen internationalen Verflechtungen sei die
Strafverfolgung der Täter äußerst schwierig und nur auf dem
beschwerlichen Weg der Rechtshilfe möglich. Allein schon
die Bestimmung der Zuständigkeit könne ein juristischer
Hürdenlauf sein. Die Polizei empfiehlt Betroffenen, sich umgehend
mit einer Dienststelle in Verbindung zu setzen. Wenn
es Ungereimheiten gibt, solle sich der Immobilienverkäufer
nie auf das Geschäft einlassen. Misstrauisch sollte man immer
sein, wenn der vermeintliche Käufer sich kaum für das
Haus interessiert und gleichzeitig direkt bereit ist, den geforderten
Kaufpreis zu zahlen. Spätestens wenn von einem Devisentauschgeschäft
die Rede ist, sollte die Verhandlung abgebrochen
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