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Immobilienverkäufer sollten hellhörig werden, wenn sich Interessenten aus dem Ausland auf eine Anzeige hin melden und scheinbar ohne große Bedenken ihre Kaufabsichten äußern. Denn dahinter stehen nicht selten Betrüger, die gar nicht an der Immobilie interessiert sind, sondern ganz anderes im Sinn haben. Nach den Angaben des Bundeskriminalamtes gehen die Täter fast immer nach dem selben Schema vor: Es melden sich vermeintliche Investoren aus dem Ausland per Telefon, die oft erst keine Zeit für eine Hausbesichtigung haben und mit geschickten Ablenkungsmanövern ein Devisentauschgeschäft vorschlagen. Beispielsweise sollen Schweizer Franken in Euro gewechselt werden. Dazu wird ein Treffpunkt im Ausland vereinbart. Im luxuriösen Ambiente von Grand Hotels wird den Opfern versprochen, dass sie bei Einwilligung des Wechselgeschäftes von etwa 30.000 Franken einen bis zu 30-prozentigen Gewinn absahnen könnten. Die vermeintlichen Geschäftsleute geben vor, der Käufer habe Schwarzgeld, das vor dem Kauf des Hauses getauscht werden müsse. Die Täter verstehen es, das Vertrauen ihrer Opfer zu gewinnen: Sie zahlen großzügige Spesengelder oder tätigen erfolgreiche Vorabgeschäfte mit kleineren Summen. Während die Immobilienverkäufer echtes Geld mitbringen, erhalten sie von den Betrügern lediglich Blüten. Nur die oberste Schicht der Geldscheine ist echt, die unteren sind oft mit dem Aufdruck „Faksimile“ bedruckt oder anderes wertloses Papier. Eine Hochburg für solche Transaktionen ist Nord-Italien. Nach italienischem Recht macht man sich mit dem Druck von Falschgeld nicht strafbar, wenn diese mit dem Faksimile-Aufdruck gekennzeichnet sind. Nach der Tat hat das Opfer, wenn überhaupt, nur eine Telefonnummer eines Handys. Die Täter verwenden Prepaid-Karten, so dass sie über diesen Weg nicht identifizierbar sind. Die geköderten Hausverkäufer wissen, dass sie sich auf das vermeintlich Geldwäschegeschäft eingelassen haben. Doch die Gier nach dem schnellen Geld lässt so manchen in die Falle treten. Das Bundeskriminalamt registrierte mehrere hundert Fälle. Der Schaden wird mit mehr als 40 Millionen Euro angegeben. Die tatsächliche Zahl dürfte um einiges höher liegen. Die Opfer verzichten oft darauf, den Betrug anzuzeigen, mitunter deswegen, weil sie sich mit dem Einlassen auf das Geldwäschegeschäft selbst strafbar gemacht haben. Das Schweizer Bundesamt für Polizei rät dringend, die Hände von solchen Geschäften zu lassen. In einem Fall wurde sogar ein Opfer bei der Geldübergabe erschossen. „Obwohl die Täter vorzugsweise in Italien aktiv sind, sind sie dort meist nicht wohnhaft. Es sind hauptsächlich in Frankreich Ansässige slawischer Herkunft“, so die schweizer Polizeibehörde. Wegen der verschiedenen internationalen Verflechtungen sei die Strafverfolgung der Täter äußerst schwierig und nur auf dem beschwerlichen Weg der Rechtshilfe möglich. Allein schon die Bestimmung der Zuständigkeit könne ein juristischer Hürdenlauf sein. Die Polizei empfiehlt Betroffenen, sich umgehend mit einer Dienststelle in Verbindung zu setzen. Wenn es Ungereimheiten gibt, solle sich der Immobilienverkäufer nie auf das Geschäft einlassen. Misstrauisch sollte man immer sein, wenn der vermeintliche Käufer sich kaum für das Haus interessiert und gleichzeitig direkt bereit ist, den geforderten Kaufpreis zu zahlen. Spätestens wenn von einem Devisentauschgeschäft die Rede ist, sollte die Verhandlung abgebrochen RIP-DEAL-STRAFTATEN Rip-Deal
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